Teilnahmebedingungen

1. Veranstalter der Toyota AYGO X Parcours Tour ist die Partus Communication GmbH, Fleethörn 7, 24103 Kiel.

2. Startberechtigt ist jeder, der körperlich fit und für den Run ausreichend trainiert ist. Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Bei vorliegen körperlicher, physischer oder psychischer Einschränkungen, ist von der Teilnahme am Run abzusehen.

Der Run beinhaltet den Zugang zum AYGO X Parcours und zur Veranstaltungsfläche. Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten.

3. Zutritt zum Hindernis-Parcours

Für die Teilnahme an einem Run bzw. bei einem Zutritt zum Hindernis-Parcours gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen. Der Teilnehmer erklärt sich spätestens durch Teilnahme am Run bzw. bei Zutritt zum Hindernis-Parcours mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden. Andernfalls ist eine Teilnahme an einem Run und ein Zutritt zum Hindernis-Parcours nicht gestattet.

4. Haftungsausschluss

Hiermit bestätige ich, dass die Nutzung des Hindernis-Parcours (nachfolgend „Parcours“ genannt) im Rahmen der Veranstaltung „Toyota Aygo X Parcours Tour“ (nachfolgend „Aygo X Tour“ genannt) sowie die Teilnahme an den Zeitläufen („Run“) auf eigenes Risiko erfolgt! Zudem bestätige ich hiermit verbindlich, dass gegen die Nutzung des Parcours sowie der Teilnahme an einem Run keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

Des Weiteren erkläre ich, dass ich im Falle von Schädigungen keinen wie auch immer gearteten Anspruch gegenüber der Partus Communication GmbH, den Werbepartnern, dem Geländeeigentümer, gegenüber der mit der Veranstaltung in Verbindung stehenden Behörden, sowie gegenüber anderen Verwendern und/oder Teilnehmern habe und dass ich ausreichend gegen Unfälle und Haftpflichtfälle versichert bin. Der Haftungsausschluss gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

Der Veranstalter haftet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden nicht für leichte Fahrlässigkeit. Dies gilt sowohl für eigene Handlungen als auch für Handlungen seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Dritter, derer sich die Partus Communication GmbH im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient.

Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind lediglich Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des enthafteten Personenkreises beruhen. Die Partus Communication GmbH haftet nicht für gesundheitliche Risiken und Gefahren der Teilnehmer.

5. Abschließende Bemerkungen

Sollten einzelne Bestimmungen des obigen Haftungsausschlusses oder der Einverständniserklärung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.